Allgemeine Geschäftsbedingungen
Während der Aufenthalte bei Gehrauskind
übertragen die Erziehungsberechtigten der jeweiligen
Aufsichtsperson (z.B. der
Kursleitung) die Aufsichtspflicht und – rechte. Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der Kursleiterin
Folge zu leisten.
Haftung
Gehrauskind schließt für
Teilnehmende seiner Veranstaltungen keine gesonderte Unfallversicherung
ab und haftet dementsprechend
nicht für Unfälle im Rahmen dieser. Daher ist dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines Unfalls ein
ausreichender privater Versicherungsschutz besteht.
Außerdem haftet Gehrauskind nicht
für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände. Gehrauskind haftet nicht für
Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden.
Bei der Teilnahme von
Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte verpflichten sich die
Erziehungsberechtigten, das Kind
auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen
zu lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die
Umwelt darstellt, oder wenn durch das Verhalten des Kindes der regelmäßige Ablauf der Veranstaltung
gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.
Anmeldung
Die Anmeldung bestätigt
gleichzeitig die Kenntnis darüber, dass wir im Rahmen von Veranstaltungen auch draußen und damit Wind und
Wetter ausgesetzt sind, eventuell mit Messer und Feuer umgehen, in unwegsamem Gelände und
gegebenenfalls bei Dunkelheit unterwegs sind, Kontakt mit Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien
haben, in der Gruppe selbst Speisen und Getränke zubereiten und verköstigen sowie mit
Werkzeugen wie Sägen, Bohrern und Hämmern arbeiten werden. Wir tun unser Bestes, um die Sicherheit
aller Teilnehmenden einer Veranstaltung zu gewährleisten. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung
bleibt bei den Aktivitäten ein gewisses Restrisiko bestehen. Wir gehen davon aus, dass Sie durch die
Anmeldung an unserer Veranstaltung mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken
einverstanden sind. Wir gehen auch davon aus, dass die angemeldeten Personen an allen Aktivitäten
teilnehmen können und dürfen.
Mit der Anmeldung wird
gleichzeitig bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder
Allergien haben und jede körperliche Tätigkeit uneingeschränkt ausüben können, weiterhin, dass die
angemeldeten Personen ohne Ausnahme alle Nahrungsmittel bzw. Getränke zu sich nehmen können. Etwaige
Einschränkungen sind in vollem Umfang dem Veranstalter für die Veranstaltung bekannt zu machen.
Für Veranstaltungen im Rahmen von
Kindergärten und Schulklassen tragen die Betreuerinnen und
Betreuer die Verantwortung dafür,
etwaige Einschränkungen im Vorfeld Gehrauskind bekannt zu machen und abzustimmen.
Wollen Sie den Kurs nicht im Voraus bezahlen, gibt es eine einmalige Anmeldegebühr von 10 Euro. Diese dient als Anmeldesicherheit. Diese Gebühr wird nicht zurückerstattet.
Veranstaltungsrücktritt
Wenn die angemeldeten Personen
wider Erwarten nicht an der Veranstaltung teilnehmen können,
sagen Sie uns bitte so früh wie
möglich Bescheid – vielleicht wartet jemand auf einen Platz! Sollte dies nicht
der Fall sein, und sollten Sie auch
keine Ersatzperson benennen, so behalten wir uns vor, Ausfallgebühren zu
erheben. Diese betragen
bei Absage bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn maximal 50 % der
Veranstaltungsgebühr, bei späterer Absage
ist die komplette Veranstaltungsgebühr zu entrichten.
Sollte eine Veranstaltung von
unserer Seite aus nicht zustande kommen, versuchen wir, Ihnen nach Möglichkeit
eine Ersatzveranstaltung
anzubieten. Sollte der Kursbeitrag im Voraus bezahlt worden sein, gibt es keine Rückzahlung des Kursbeitrages bei Ausfall eines Veranstaltungstages.
Wunddesinfektion
Ab und an kommt es bei Aktivitäten
im Rahmen von Veranstaltungen bei uns zu kleineren Verletzungen. Wir kühlen und verbinden Wunden als Erstversorgung. Sollte
es notwendig sein, verwenden wir zur Desinfektion Octenisept (Lösung) und / oder Bepanthen antiseptische Wundcreme.
Wunden dürfen wir nur dann versorgen, wenn Sie uns dazu Ihre schriftliche Zustimmung
erteilen. Da stark verunreinigte Wunden, die über einen längeren Zeitraum
unbehandelt bleiben, unter anderem
das Risiko einer Blutvergiftung bergen, geben wir Kinder mit
infektionsgefährdeten Wunden, die
wir nicht selbst desinfizieren dürfen, in ärztliche Behandlung. Sollten wir Sie
oder die von Ihnen benannte
Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen
wir einen Krankentransport, der
Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt.
Fotos
Während unserer Veranstaltungen
entstehen sehr oft tolle Bilder von gemeinsamen Aktivitäten. Darüber hinaus freuen wir uns, wenn wir schöne Fotos auch auf
unserer Homepage veröffentlichen und für Flyer, Prospekte, Öffentlichkeitsarbeit, etc. verwenden dürfen.
Auf diese Weise können wir interessierten Menschen Einblicke in unsere Arbeit geben. Falls es Ihnen nicht recht
sein sollte, dass Fotos von Ihren Kindern in dieser Weise veröffentlicht werden, sprechen Sie uns bitte darauf an!
Natürlich achten wir darauf, dass die Gesichter Ihrer Kinder unkenntlich
gemacht werden.
Bei Veranstaltungen mit
Kindergärten und Schulen bitten wir entsprechend, die Betreuerinnen und
Betreuer der Gruppen falls nötig, die Einverständniserklärungen
der Eltern einzuholen oder uns anzusprechen.
Anerkennung
der AGBs
Mit der schriftlichen Anmeldung
erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Bei Veranstaltungen mit
Kindergärten und Schulen bitten wir entsprechend, die Betreuerinnen und
Betreuer der Gruppen, falls nötig die
Einverständniserklärungen der Eltern einzuholen oder uns anzusprechen.
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